
Jürgen Helm
Die Kunst des Kompromisses
Die Konfirmation – von Ziegenhain in die Welt
Im Jahr 2024 haben allein im Bereich der Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) rund 163.000 junge Menschen mit der Konfirmation ihren Glauben bestätigt und sind ins kirchliche Erwachsenenleben eingetreten. Die Konfirmation gilt laut Wikipedia als eine der „stabilsten Ausdrucksformen des Evangelischseins“. Die Erfolgsgeschichte der Konfirmation beginnt weder in Wittenberg noch in Genf, sondern im nordhessischen Ziegenhain.
Zugegeben – der Erfinder der Konfirmation war kein Hesse. Aber es waren hessische Spezifika, die es dem Straßburger Reformator Martin Bucer ermöglichten, seine Idee einer Bestätigung (lateinisch confirmatio) der Taufe in die Praxis umzusetzen. Wie hängt das alles zusammen, und was hat das mit Ziegenhain zu tun?
Ein Glaubensstreit mit Folgen: Als die Täufer die Kindertaufe ablehnten, stand die Einheit der evangelischen Kirche auf dem Spiel.

Philipp Melanchthon tauft ein Kind | Linker Flügel des von Lucas Cranach dem Älteren und Lucas Cranach dem Jüngeren geschaffenen Hauptaltars in der Stadtkirche Wittenberg | Foto: Public domain, via Wikimedia Commons
Die junge evangelische Kirche ist in ihrer Einheit bedroht
Der Protestantismus des 16. Jahrhunderts war keine einheitliche Bewegung. Es gab zahlreiche Nebenströmungen wie z. B. die ‚Antitrinitarier‘, die die Dreifaltigkeit Gottes ablehnten. Für die Geschichte der Konfirmation bedeutsam wurde allerdings die ‚Täuferbewegung‘.
Die Täufer erkannten die Taufe von Säuglingen nicht an. Für sie setzte die Gültigkeit des Taufsakraments die bewusste Entscheidung eines Erwachsenen und dessen persönliches Glaubensbekenntnis voraus. Ab Mitte der 1520er Jahre wurden die Täufer rasch zu einem bedeutenden Nebenzweig der europäischen Reformationsbewegung, auch in der Landgrafschaft Hessen. Dadurch waren die geistliche Einheit und der Zusammenhalt der im Aufbau befindlichen evangelischen Kirche bedroht.
Landgraf Philipp zeigt sich toleranter als seine Kollegen und sucht nach einer unblutigen Lösung

Skulptur in Ziegenhain: Landgraf Philipp I. von Hessen mit der stilisierten ‚Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung‘ | Foto: medio.tv/Jule Dellit
Im Jahr 1529 beschloss der Reichstag zu Speyer das sogenannte ‚Wiedertäufermandat‘: Angehörige der Täuferbewegung, die sich nicht öffentlich gegen ihre Überzeugung bekannten, sollten unverzüglich mit dem Tod bestraft werden. Insgesamt fielen im 16. und 17. Jahrhundert mehr als 1.000 Täufer den Verfolgungen zum Opfer. Auch in protestantischen Territorien, z.B. im Kurfürstentum Sachsen, wurde regelhaft die Todesstrafe gegen Täufer vollstreckt.
Zwar fand das Wiedertäufermandat zunächst auch die ausdrückliche Zustimmung des hessischen Landgrafen, aber in der Folge zeigte sich Philipp doch deutlich toleranter als andere Landesfürsten. „Es ist auch unser Wille und Meinung, dass niemand am Leben, um keinerlei Sache willen, die den Glauben betrifft, gestraft werden soll“, schrieb er 1536 in seinem Testament. Und in der Tat: Während der Regierungszeit Philipps des Großmütigen wurde in der Landgrafschaft Hessen kein Täufer hingerichtet.
Um einen Kompromiss mit den Täufern bemüht, lud Philipp im Jahr 1538 den als innerprotestantischen Streitschlichter bekannten Straßburger Reformator Martin Bucer nach Marburg ein, damit dieser sich des Problems annahm.
Die Geburt der Konfirmation: Zwischen Kindertaufe und bewusstem Glaubensbekenntnis fand Martin Bucer eine wegweisende Lösung.

Portrait Martin Bucers von Jean Jacques Boissard (1528-1602) | Foto: Public domain, via Wikimedia Commons
Martin Bucer hat ein offenes Ohr und findet einen Kompromiss
Martin Bucer schätzte richtig ein, dass eine tragfähige Lösung dieses Konflikts das Gespräch mit allen Beteiligten voraussetzte. Vom 30. Oktober bis zum 2. November 1538 verhörte er inhaftierte Täufer. Er verstand ihre Forderung nach einer ‚Kirchenzucht‘: Am Beginn eines christlichen Lebens sollten eine Unterweisung in Glaubensfragen und ein persönliches Bekenntnis stehen. Gleichzeitig stand für Bucer allerdings außer Frage, an der Kindertaufe als unverdientem Geschenk zu zweifeln.
In der Folge entwarf Bucer eine Kirchenordnung, die zwar an der Kindertaufe festhielt, dazu aber einen weiteren Schritt ins christliche Leben vorsah: Evangelische Jugendliche sollten in einem feierlichen Akt das Taufbekenntnis bestätigen, das ihre Eltern und Paten bei der Kindertaufe stellvertretend gesprochen hatten. Vorausgehen sollten eine Unterweisung im Glauben, deren Inhalt auf den fünf Hauptstücken von Luthers Katechismus beruhte, und eine Prüfung vor der Gemeinde. Die Konfirmation war erfunden!
Nun kommt Ziegenhain ins Spiel
Sehr schnell wurde Martin Bucers Kompromiss in ein Regelwerk gegossen: Bereits Ende November 1538 traf sich in Ziegenhain eine Gruppe hochrangiger hessischer Theologen, um Martin Bucers Entwurf als „Ordenung der Christlichen Kirchenzucht für die Kirchen im Fürstenthumb Hessen“ zu beschließen. Im Jahr 1539 wurde das heute als ‚Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung‘ bezeichnete Dokument durch Landgraf Philipp in Kraft gesetzt und in Marburg gedruckt. Mit dem in Ziegenhain gefassten Beschluss wurde die Konfirmation zum Bestandteil evangelischer Lebenspraxis.
Zwischen Kirche und Staat – die Konfirmation behauptet sich gegen weltliche Konkurrenz wie die Jugendweihe.

Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung: Ordenung der Christlichen Kirchenzucht Für die Kirchen im Fürstenthumb Hessen, Originaldruck 1539 | Foto: Hessisches Staatsarchiv Marburg, HStAM XI B 1081a
Die Konfirmation setzt sich durch und bekommt Konkurrenz
Die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung wurde zum Vorbild für viele andere protestantische Territorien. Besonders im Pietismus des 17. und 18. Jahrhunderts gewann die Konfirmation an Bedeutung, da in dieser protestantischen Strömung die persönliche Glaubenserfahrung im Mittelpunkt stand. Am Ende des 19. Jahrhunderts bekam die Konfirmation jedoch Konkurrenz: Nicht-christliche Bewegungen versuchten, die Jugendweihe als weltlichen Übergangsritus zwischen Jugendalter und Erwachsensein zu etablieren.
Insbesondere in der DDR, wo die Konfirmation staatlicherseits bekämpft wurde, verschärfte sich dieser Konflikt. Dennoch bekannten auch dort viele junge evangelische Christinnen und Christen ihren Glauben und ließen sich konfirmieren – meist zusätzlich zur staatlich angeordneten Jugendweihe.
Die Konfirmation: Eine reformatorische Innovation mit bleibender Wirkung
Die Konfirmation ist eine Erfindung der Reformatoren. Sie entstand in der Auseinandersetzung mit der ‚Täuferbewegung‘, die eine aktive und freie Entscheidung des Täuflings als Voraussetzung für die Gültigkeit des Sakraments forderten. Mit dem Konfirmationsritus entwickelte Martin Bucer einen Kompromiss: Als kleine Kinder getaufte Jugendliche sollten nach einem Unterricht in Glaubensdingen und erfolgreich bestandener Prüfung ein erneutes Bekenntnis ablegen. Die Ziegenhainer ‚Kirchenzuchtordnung‘ setzte im Jahr 1539 dieses Konzept erstmals verbindlich um und schuf damit ein Ritual, das auch heute noch das Leben evangelischer Christinnen und Christen in aller Welt prägt.
Die Konfirmation ist Ausdruck eines Glaubens, der nicht nur empfangen, sondern auch verstanden, bezeugt und gelebt werden will – ganz im Sinne der Reformation.
„Gut zu wissen“
Zur Zeit der Schwälmer Tracht gab es ein ganz besonderes Geschenk für Konfirmandinnen. Während der Konfirmand ein schmuckloses Gesangbuch erhielt, bekamen die jungen Frauen eine farbenprächtig verzierte, in Leder eingebundene Bibel mit typischer Schnalle und Goldschnitt. So konnten sie in ihrer Sonntagstracht mit eigener Bibel als nun erwachsene Gemeindemitglieder in die Kirche gehen. Besonders schöne Exemplare dieser ‚Schwälmer Bibeln‘ sind vom 19. Juli bis zum 16. August 2026 im Museum der Schwalm zu bewundern.

Über den Autor:
Jürgen Helm ist bis zum 31. Januar 2026 Projektbeauftragter zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2026.
Bildlegenden
Konfirmation | Foto: medio.tv/Christian Schauderna


