
Timo Janssen
Eine Idee, die seit 500 Jahren wirkt
Die Hessische Stipendiatenanstalt an der Philipps-Universität Marburg
Auf der Homberger Synode 1526 wurde die Förderung armer Studenten beschlossen. 1529 wurde die Hessische Stipendiatenanstalt Realität und hat bis heute Bestand. Mittlerweile leben die Studierenden der Hessischen Stipendiatenanstalt als „Collegium Philippinum“ in dem vielleicht außergewöhnlichsten Wohnheim, das man sich vorstellen kann – im Landgrafenschloss in Marburg.
Vom landesherrlichen Beschluss zur lebendigen Gemeinschaft im Schloss: Die Hessische Stipendiatenanstalt ist eine der ältesten Förderinstitutionen Deutschlands – und bis heute quicklebendig.

Siegel der Universität Marburg | Foto: Heinrich Stürzl, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Am Anfang stand eine Vision
Damit etwas anfängt zu existieren, braucht es zunächst eine Idee, eine Vorstellung davon, was sein soll oder könnte. Dann braucht es einen Willen, der diese Idee umsetzen will, eine Motivation, dass es werden soll. Kommen diese beiden Dinge zusammen, so entstehen die nötigen Voraussetzungen, damit etwas anfangen kann, in unserer Welt zu existieren.
„Pro studiosis pauperibus“ – für die armen Studenten
Die Idee zur Hessischen Stipendiatenanstalt nahm ihren Anfang in den Köpfen derjenigen, die sich zur Homberger Synode versammelten. Der Wille zur Umsetzung wiederum wird deutlich in der Weisung „Pro studiosis pauperibus“ in der Homberger Kirchenordnung: „Wir ordnen an, […], ein Haus Marburgs wird bestimmt und soll errichtet werden, angeheftet an die Studien, in dem eine gewisse Anzahl an armen Studenten auf drei Jahre oder weniger gefördert werden können.“
Bis die Stipendiatenanstalt tatsächlich ins Leben gerufen wurde, bedurfte es noch zweier weiterer Jahre. Im Jahr 1529 wurden im sogenannten Freiheitsbrief die näheren Grundlagen für die Stipendiatenanstalt festgelegt.
Talente werden ‚präsentiert‘ – die Entstehung des Präsentationsrechts
In diesem Dokument wird das einzigartige Gepräge der ‚Hessischen‘ Stipendiatenanstalt beschrieben. Aus allen hessischen Städten und Flecken sollen fähige, aber mittellose Studenten ausgewählt werden, die sodann beim Rektor in Marburg zu „presentiern“ sind.
Das ‚Präsentationsrecht‘ wurde geboren. Damit verfolgte der Landgraf aber nicht nur gemeinnützige Zwecke. Es ging auch ums gute Geld. Durch die Reformation waren mittelalterliche Stiftungen teilweise obsolet geworden. Das darin enthaltene Geld sollte nicht einfach von den Städten vereinnahmt werden, sondern einem hessischen Zweck zufließen. Dieser Zweck bestand in der Ausbildung und Fortbildung hessischer Studenten, damit diese am Aufbau und Fortbestand der hessischen Lande wirken können.
Diese Grundidee besteht bis heute – die ‚Präsentationsstädte‘ überweisen der Stipendiatenanstalt Gelder und dürfen dafür fähige Menschen ‚präsentieren‘.
Was 1526 als reformatorischer Akt der Bildungsförderung begann, legte den Grundstein für eine Institution, die bis heute junge Menschen auf ihrem Weg begleitet.
Krisen, Kriege, Konflikte – wie sich die Stipendiatenanstalt über Jahrhunderte behauptete
Schaut man allerdings auf die fast 500-jährige Geschichte der Stipendiatenanstalt, ist es eigentlich verwunderlich, dass sie überhaupt noch existiert. Ihren Fortbestand hat sie vielen Menschen, vor allen einigen Ephoren (traditionelle Vorsteher der Stipendiatenanstalt), zu verdanken, die sich immer wieder für sie eingesetzt haben. So gingen die konfessionellen Streitigkeiten zwischen den Reformierten und Lutheranern, der Dreißigjährige Krieg oder die Aufteilung Hessens unter den Söhnen Philipps nicht spurlos an ihr vorüber.
Dreißigjähriger Krieg, Glaubensstreit, Nationalsozialismus – kaum eine Herausforderung, die diese Einrichtung nicht überstanden hätte. Ein Blick auf die wechselvolle Geschichte der Institution.
Die Hessische Stipendiatenanstalt spaltete sich, als sich in Gießen mit der dortigen Universitätsgründung 1605 eine eigene Einrichtung etablierte, die bis Anfang des 19. Jahrhunderts bestehen blieb. In Marburg wurde 1812 das gemeinsame Wohngebäude abgerissen und 1848 das gemeinsame Mittagessen, das seit ca. 1546 bestand, aufgegeben.
Es brauchte mehr als 100 Jahre, bis sich die hessischen Kirchen zum 400. Jubiläum der Universität durch eine Spende für die Wiedererrichtung eines Studentenwohnheims einsetzten. Unterbrochen durch den Nationalsozialismus waren es vornehmlich die Bemühungen des damaligen Ephorus Prof. Frick, die dann zur Errichtung eines neuen Wohnheims führten.
Das Collegium Philippinum nach 1946 – eine alte Einrichtung erfindet sich neu
Im Sommersemester 1946 gründete sich die Wohngemeinschaft der Hessischen Stipendiatenanstalt als „Collegium Philippinum“ neu und bewohnte seitdem den Marstall des Landgrafenschlosses. 100 Jahre nach Ende des Mittagstisches wurde dieser 1949 wieder eingeführt.
Heute bewohnen die studentischen Mitglieder des Collegium Philippinum der Hessischen Stipendiatenanstalt die Kommandantur, den Marstall und das Zeughaus des Landgrafenschlosses. Nach und nach öffnete sich das Haus für Studierende außerhalb Hessens, und in den 70er Jahren erstritten sich die Studenten ein Mitspracherecht in der Verwaltung des Hauses. Endlich durften auch Frauen Mitglieder der Stipendiatenanstalt werden.
Seit den 80er Jahren stellt die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck eine Pfarrperson, die als Repetent:in die Geschäftsführung innehat und die Bewohner:innen in Seelsorge und anderen Angelegenheiten begleitet.
Heute wohnen hier nicht mehr nur hessische Theologen, sondern Studierende aller Fachrichtungen, Nationen und Geschlechter. Das Collegium ist ein Ort gelebter Vielfalt mit langer Tradition.

Die Stipendiatenanstalt heute – divers, demokratisch, weltoffen
Heutzutage besteht das Collegium aus 39 Studierenden aller Fachbereiche, jeglicher Konfession, jeglichen Geschlechts und jeglicher Nationalität. Alle Studierenden der Philipps-Universität Marburg können sich um einen Platz bewerben. Einige Stipendiat:innen werden nach wie vor von nordhessischen Städten wie Homberg (Efze) präsentiert, und es bestehen langjährige internationale Studierendenaustausche z. B. mit Ungarn und den USA.
Die Studierenden verwalten sich basisdemokratisch in Angelegenheiten des Wohnens selbst. Das Collegium Philippinum wird von einer Verwaltungskommission geleitet, der Ephorus, Leitende der Universität und Kirche sowie Bewohner:innen der Stipendiatenanstalt angehören.
Eine Einrichtung mit Zukunft – Idee und Wille leben weiter
Die Geschichte der Hessischen Stipendiatenanstalt zeigt deutlich: Es braucht nicht nur Idee und Willen, um eine solche Einrichtung zu schaffen. Es braucht auch beides, damit sie bestehen kann.
Ohne die Idee, junge Menschen im Studium zu unterstützen und zu fördern, und ohne den Willen, dies auch finanziell sowie ideell zu ermöglichen, hätte sie schlichtweg aufgehört zu existieren. Idee und Wille sind, wenn sie zusammenkommen, derart mächtig, dass sie die Zeiten überstehen und unzählige Menschen über die Generationen hinweg bis heute prägen können.
Was einmal 1526 in den Köpfen und mit den Entscheidungen der Homberger Synode entstand, lebt heute in den Wohnfluren und Küchen, der Gemeinschaft und den vielfältigen Aktivitäten des Collegium Philippinum der Hessischen Stipendiatenanstalt weiter – und so Gott will auch noch viele weitere Jahrhunderte.
„Gut zu wissen“
Die enge Verbindung zwischen der Homberger Synode im Jahr 1526 und der Gründung der Universität Marburg im Jahr 1527 wird gegen Ende des Festjahrs 2026 mit einer Doppelveranstaltung gewürdigt: In einer Feierstunde am 13. Oktober 2026 in der Homberger Stadtkirche St. Marien und in einem Festakt am 14. Oktober 2026 im Marburger Landgrafenschloss erfolgt die symbolische ‚Staffelübergabe‘ vom Reformations- zum Universitätsjubiläum. An den Veranstaltungen sind auch Studierende der Hessischen Stipendiatenanstalt beteiligt.

Über den Autor: Timo Janssen ist seit 2024 Repetent der Hessischen Stipendiatenanstalt der Philipps-Universität Marburg.


