Der junge Philipp von Hessen in Hofkleidung (Kopie von Hans Krell, 1534 nach einem verlorenen Original)

Jürgen Helm

Du schreibst Geschichte

Landgraf Philipp, die Homberger Synode und die Reformation in Hessen

„Weil die Welt sich so schnell dreht“ – so beginnt der bekannteste Song der deutschen Indie-Rockband Madsen. In der Tat: Manchmal scheint die Welt sich sehr schnell zu drehen – manchmal sogar zu schnell. Wir kennen dieses Gefühl, und auch den Menschen des 16. Jahrhunderts war es nicht unbekannt. Martin Luthers offene Kritik an kirchlichen Glaubenssätzen und Traditionen, die Wirren der Bauernkriege, die Expansion des osmanischen Reichs, die Berichte über eine neue Welt in Übersee – die Menschen damals hatten einiges zu verarbeiten. Besonders in der Landgrafschaft Hessen. Denn hier gab es einen Landgrafen, der selbst kräftig am Rad der Geschichte drehte.

Homberg 1526: Ein junger Landgraf, ein französischer Theologe und 158 Thesen – was wie ein politisches Experiment beginnt, macht Hessen zum Pionierland der Reformation.

Reformationsfenster von 1893 in der Stadtkirche St. Marien in Homberg (Efze)

Reformationsfenster von 1893 in der Stadtkirche St. Marien in Homberg (Efze) – In der Mitte Landgraf Philipp und Kanzler Johannes Feige, links Hofprediger Adam Krafft und rechts mit Tonsur (vermutlich) der ehemalige Franziskaner François Lambert | Foto: Jürgen Helm

 

Das frühe 16. Jahrhundert war eine Zeit der Verunsicherung, der Umbrüche und der Neuanfänge. Der junge Landgraf Philipp (zum Zeitpunkt der ‚Homberger Synode‘ im Oktober 1526 war er nicht einmal 22 Jahre alt) reagierte auf die Herausforderungen seiner Zeit mit der konsequenten Neuordnung des kirchlichen und sozialen Lebens in dem von ihm beherrschten Territorium – ‚neu‘ insofern, als nun die Grundsätze des evangelischen Glaubens die Lebenspraxis der Untertanen bestimmen sollten. Hessen wurde zum protestantischen Vorreiter und zum sozialen Erprobungsraum. Wie in einem Labor wurden hier reformatorische Ideen auf ihre Tragfähigkeit und gesellschaftliche Umsetzbarkeit überprüft.


Ein komplizierter Satz zeigt in Hessen Wirkung

Unmittelbare Voraussetzung für die Einführung der Reformation in Hessen war der Reichstag von Speyer im August 1526. Angesichts der „Türkengefahr“ sah man sich zur Einigkeit verdammt. Die in Glaubensdingen zerstrittenen Fürsten beschlossen, über Martin Luthers Lehre und deren Folgen nicht sofort, sondern bei einem späteren Konzil zu streiten. Bis dahin, so hieß es im Abschlussdokument (dem „Reichsabschied“), sollten die Herrscher „mit ihren Untertanen also leben, regieren und sich halten, wie ein jeder solches gegen Gott und kaiserlicher Majestät hoffe und vertraue zu verantworten“. Diese diplomatisch-komplizierte Formulierung wurde von den Vertretern der evangelischen Seite – und insbesondere vom hessischen Landgrafen Philipp – als Freigabe zur Reformation in ihren Herrschaftsbereichen ausgelegt.
 

Er war keine 22 Jahre alt – doch Landgraf Philipp wagte, was viele Fürsten scheuten: Mit der Homberger Synode setzte er das Fundament für eine neue evangelische Gesellschaftsordnung.

1. Abschied des Reichstags zu Speyer, 1526 |2. Assertiones von Nikolaus Ferber | 3. Paradoxa von François Lambert, 1527

Links: Abschied des Reichstags zu Speyer, 1526 | Foto: Bayerische Staatsbibliothek München, 2 J.publ.g. 65#Beibd.2, urn:nbn:de:bvb: 12-bsb10931869-8

Mitte: Assertiones von Nikolaus Ferber, 1526 | Foto: Bayerische Staatsbibliothek München, Res/Liturg. 264#Beibd.4, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00028635-8

Rechts: Paradoxa von François Lambert, 1527 | Foto: Bayerische Staatsbibliothek München, L.impr.c.n.mss. 1061#Beibd.1, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00087122-5

 

Landgraf Philipp will nicht allein entscheiden

Allerdings wollte Philipp die Reformation nicht auf Befehl oder Anordnung, sondern erst nach einer Anhörung der Landstände und der Geistlichkeit einführen. Auf seine Einladung fand vom 21. bis zum 23. Oktober 1526 die ‚Homberger Synode‘ statt – ein Veranstaltungsformat, das es in dieser Form weder vorher noch nachher gegeben hat. Es war kein Landtag, denn eingeladen waren neben Ständen und Ritterschaft auch Äbte, Mitglieder der klösterlichen Konvente und alle Pfarrer. Aber es war auch keine Synode im späteren oder heutigen Sinn. Dennoch hat sich der Begriff ‚Homberger Synode‘ für diese Versammlung eingebürgert. Homberg wurde gewählt, weil die Stadtkirche St. Marien ausreichend Platz bot. Die Stadt war zudem verkehrsgünstig gelegen und verfügte damals über viele Herbergen. Landgraf Philipp war über die gesamte Dauer der Versammlung anwesend.


Ein Franzose gibt den Ton an

Am ersten Tag (Sonntag, 21. Oktober) wurde die Sitzung durch Philipps Kanzler Johannes Feige eröffnet. Danach verlas der Theologe François Lambert aus Avignon 158 vorbereitete Thesen (Paradoxa) zur Neuordnung der Kirche. Die deutschen Übersetzungen der lateinischen Thesen Lamberts wurden anschließend durch den Hofprediger Adam Krafft vorgetragen. Zusätzlich wurden die Thesen an der Kirchentür ausgehängt. Am folgenden Tag (Montag, 22. Oktober) gab es eine Gegenrede von Nikolaus Ferber aus Herborn, Guardian des Franziskanerkonvents in Marburg. Am Vormittag argumentierte er kirchenrechtlich und bestritt das Recht des Landgrafen, über kirchliche Angelegenheiten entscheiden zu lassen. Am Nachmittag präsentierte er eigene Gegenthesen (Assertiones), die er im selben Jahr drucken ließ. Am dritten Tag (Dienstag, 23. Oktober) kam es zu einer kurzen Auseinandersetzung zwischen Johannes Sperber, Pfarrer in Waldau zu Kassel, und François Lambert, die ohne Folgen für den weiteren Verlauf blieb.

Letztlich entschied die Versammlung, den Thesen Lamberts zu folgen und eine neue Kirchenordnung ausarbeiten zu lassen. Dazu wurde eine Kommission unter Leitung von François Lambert eingesetzt.

 

Eine neue Ordnung für die hessischen Kirchen

Die Reformatio ecclesiarum Hassiae, also die „Neuordnung der Kirchen Hessens“, war bereits im Dezember 1526 fertiggestellt. Das auch als Homberger Kirchenordnung bezeichnete Regelwerk sollte die Kirche strikt von unten nach oben organisieren. Die Selbstverwaltung der Gemeinden wurde betont. Die Führungsstruktur der Kirche sollte auf dem Synodalprinzip beruhen, d. h. Entscheidungen sollten gemeinsam von gewählten Laien und Geistlichen getroffen werden. Weiterhin wurde die soziale Verantwortung der Kirche hervorgehoben: So schlug man die Auflösung der Klöster vor und regte die Stiftung von Hospitälern an. Auf dem Land sollten Schulen gegründet und für die Ausbildung der Beamten und Geistlichen im protestantischen Staat sollte eine Universität errichtet werden.
 

Die Homberger Synode war einzigartig, die Kirchenordnung modern, Martin Luther skeptisch. Doch Philipp von Hessen blieb nicht stehen – und schrieb Reformationsgeschichte.

Porträt Martin Luthers von Lucas Cranach d.Ä., 1528 und Ablehnung der Homberger Kirchenordnung durch Martin Luther, Januar 1527

Porträt Martin Luthers von Lucas Cranach d.Ä., 1528 | Foto: Lutherhaus Wittenberg, gemeinfrei

Ablehnung der Homberger Kirchenordnung durch Martin Luther, Januar 1527 | Foto: Hessisches Staatsarchiv Marburg, HStAM, 3, 2687

 

Martin Luther rät ab, der Landgraf handelt

Etwas mulmig war dem Landgrafen doch. Philipp suchte Rat beim geistlichen Führer der Reformation und legte ihm die neue Kirchenordnung vor. Martin Luther reagierte sehr schnell. Die neue Ordnung sei „ein Hauffen Gesetze“, beschied er dem Landgrafen in einem ausführlichen Schreiben. Luther befürchtete, dass ein allzu abrupter Wandel von Kirche und Gesellschaft der reformatorischen Sache mehr schaden als nützen könnte. Philipp folgte Luthers Rat, und die modern anmutende Homberger Kirchenordnung trat niemals in Kraft.

Aber dennoch setzte der Landgraf einige wesentliche Aspekte rasch um. Die 37 hessischen Klöster wurden bereits 1527 geschlossen. Im selben Jahr wurde die Marburger Universität gegründet. In den ehemaligen Klöstern wurden Hospitäler errichtet, die über eine Hospitalstiftung verwaltet wurden und die zum Teil noch heute als Kliniken (Haina, Merxhausen) in Betrieb sind. Die Bildung auf dem Land wurde durch die Gründung von Volksschulen vorangetrieben, und die Kirchengemeinden wurden künftig regelmäßigen Visitationen unterzogen.


Hessen wird „Pionierland der Reformation“

Auch die Landgrafschaft Hessen entwickelte sich weiter. Die Veränderungen des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens lassen sich an den nach und nach erlassenen Einzelordnungen ablesen: So wurde 1531 mit der Kirchendienerordnung das Amt des Superintendenten geschaffen, 1532 wurden die Gottesdienste geregelt, 1537 erschien die Wahl-, Visitations- und Synodalordnung, und in der Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung wurden 1539 in Auseinandersetzung mit der Täuferbewegung das Ältestenamt und die Konfirmation eingeführt.

Die Landgrafschaft Hessen wurde zum „Pionierland der Reformation“ (so der Publizist Klaus Brill) – das alles hatte im Oktober 1526 mit der Homberger Synode begonnen.

Portrait Jürgen Helm

Über den Autor: 
Jürgen Helm ist bis zum 31. Januar 2026 Projektbeauftragter zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2026.

Bildlegenden

Der junge Philipp von Hessen in Hofkleidung (Kopie von Hans Krell 1534, nach einem verlorenen Original) | Foto: Wartburg-Stiftung Eisenach, gemeinfrei

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